Kreisverbindungskommando (KVK) der Bundeswehr
Grundsätzliche Aufgaben des KVK-Lippe:
- Beraten der zivilen Katastrophenschutzstäbe über Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung durch die Bundeswehr,
- Aufnahme der zivilen Unterstützungsforderungen und Meldung an das Landeskommando NW,
- Führen des Lagebildes der eingesetzten Bundeswehrkräfte,
- Teilnahme an den Sitzungen des Katastrophenschutzstabes zur aktuellen Lage und zu den operativen Folgeplanungen, Absichten und Schwerpunkten der Gefahrenabwehr,
- Melden des Lagebildes und der operativen Folgeplanungen, Absichten und Schwerpunkte des leitenden zivilen Katastrophenschutzstabes an das Landeskommando NW
- Informieren des Krisenstabes Landeskommando NW, über die Lage der Bundeswehrkräfte,
- Halten der Verbindung zu den eingesetzten Truppenteilen,
- Unterstützen organisatorischer Maßnahmen zur Unterbringung und Verpflegung von herangeführten Bundeswehrkräften
Aufgaben des KVK-Lippe beim Zusammentreten des Krisenstabs des Kreises
- Führung der militärischen Verbindungszelle im zivilen Krisenstab
- Beurteilung der Lage und Beratung des zivilen Leiters des Krisenstabes
- Übermitteln der Einsatzanforderungen des zivilen Leiters an das Landeskommando NW
- Unterstützung der im Kreis Lippe eingesetzten Kräfte der Bundeswehr
- Wesentliche Leistung ist es, die Fähigkeit eines schichtfähigen Stabselementes im zivilen Verwaltungsstab des Kreises Lippe zu bilden und die beratende und unterstützende Funktion in allen militärischen subsidiären Hilfeleistungen sicher zu stellen.
Rechtliche Grundlagen für die Zivil-Militärische-Zusammenarbeit im Inland
- Artikel 35 GG
- Artikel 87 a (4) GG
- Kapitel 9 der Konzeption für die Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr (Subsidiaritätsprinzip)
Führung des KVK–Lippe
Das Kreisverbindungskommando wird geführt vom Leiter und BeaBwZMZ (I) Jürgen Kühn und seinem Stellvertreter Carsten Werner.
Der Führung des KVK steht zur Bewältigung seiner Aufgaben ein Team von zurzeit 12 weiteren Reservisten/innen zur Seite. Als Spezialisten in verschiedenen Bereichen der Katastrophenhilfe verfügen diese über Kenntnisse darüber, wie die Bundeswehr mit Gerät und Personal unter Beachtung rechtlicher Voraussetzungen helfen und unterstützen kann.
Beispiele für Hilfeleistungen durch die Bundeswehr


