Rettungsfahrten kosten Gebühren.
Aber nicht die Rettung rufen kostet möglicherweise die Gesundheit.
Niemand sollte zögern, bei einschlägigen Krankheitssymptomen die Rettung zu rufen. Auch wenn für den Einsatz zunächst Gebühren anfallen können. Denn die Gebühren für Rettungseinsätze werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Und sie sind klar festgelegt. Sie decken nur die Aufwendungen für Rettung und Transport und bringen den Rettern keinen Gewinn.
Gebührensatzung des Kreises Lippe
Was der Rettungsdiensteinsatz in Lippe kostet, erfahren Sie, wenn Sie sich hier die Gebührensatzung gültig ab 01.07.2019 herunter laden.
Gebührensatzung der Stadt Detmold
Für Transporte mit den Rettungswagen und Krankenwagen der Stadt Detmold gelten andere Tarife. Sie finden Sie auf den Webseiten der Stadt Detmold.
Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Lippe
Die zukünftige Planung und strategische Ausrichtung des Rettungsdienstes im Kreis Lippe können dem aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan entnommen werden.
Medizinprodukte-Beauftragte Kreis Lippe
MPG-Beauftragter: mpg@kreis-lippe.de